Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweizer Gastronomiefernschule GmbH
betreffend die Angebote auf www.lernzentrale.ch
1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber bzw. Workshop-Teilnehmer bzw. Erwerber von Lizenzen (nachfolgend Kunde) und der Schweizer Gastronomiefernschule GmbH (nachfolgend Schweizer Gastronomiefernschule), die sich aus Angeboten der Webseite www.lernzentrale.ch ergeben. Sie gelten auch für zukünftige Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spezielle Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen diesen AGB vor. Sie sind nur schriftlich gültig. Einfache E-Mails genügen den Anforderungen der Schriftlichkeit nach diesen AGB.
2 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Es werden keine Skontoabzüge gewährt.
2.1 Kundenspezifische Schulungen
Die offerierten oder bestätigten Preise sind Nettopreise exkl. Mehrwertsteuer. Die Schweizer Gastronomiefernschule setzt sich dafür ein, den offerierten Betrag nach Möglichkeit einzuhalten. Bei einer absehbaren Überschreitung von mehr als 10 % des Totalbetrages, wird der Kunde so früh wie möglich schriftlich informiert. Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen keine schriftliche Widerrede, gilt der neue Preis als akzeptiert.
2.2. Workshops
Die Rechnungstellung von Workshops erfolgt nach Durchführung. Die Vor- und Nachbereitung der Schulungsunterlagen ist inbegriffen. Bei virtuellen Workshops fallen keine Spesen an.
2.3 Lizenzen und Leistungen von Dritten
Die Verrechnung von Lizenzen sowie Leistungen von Dritten erfolgt nach der Bestellung. Die Lieferung von Lizenzen sowie Leistungen von Dritten erfolgt vollumfänglich nach Zahlungseingang.
3 Liefertermine, Verzug und Prüfobliegenheit
Die vereinbarten Liefertermine sind für beide Parteien verbindlich. Bei kundenspezifischen Schulungen setzt dies voraus, dass die erforderlichen Unterlagen (Abgabe der zu verarbeitenden Unterlagen, Reviews etc.) fristgerecht bei der Schweizer Gastronomiefernschule eintreffen.
Gerät die Schweizer Gastronomiefernschule unverschuldet in Verzug, ist der Kunde nicht dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und etwaig entstandenen Schaden geltend zu machen.
Der Kunde hat die Lieferung nach Eintreffen zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Werktagen, schriftlich bekannt zu geben. Gibt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Erklärung ab, so gilt die Lieferung als abgenommen. Allfällige Mängel sind präzise zu umschreiben.
4 Besondere Bestimmungen zu den einzelnen Vertragsarten
4.1 Kundenspezifische Schulungen
Die Offerten von der Schweizer Gastronomiefernschule gelten während 120 Tagen ab Versand. Während dieser Frist behält sich die Schweizer Gastronomiefernschule das Recht vor, die Offerte ohne Begründung und ohne Kostenfolge jederzeit zurückzuziehen. Sie zeigt dem Interessierten den Rückzug der Offerte schriftlich an.
Offerten, die auf ungenauen, falschen oder unvollständigen Angaben beruhten, werden nachträglich angepasst. Die Schweizer Gastronomiefernschule kann in diesem Fall vom Vertrag ohne Kostenfolge zurücktreten oder am Vertrag festhalten. Der Auftraggeber kann nicht vom Vertrag zurücktreten.
Das gleiche gilt bei nachträglichen unvorhergesehenen Änderungen, die einen Mehraufwand zur Folge haben.
Bei einer kundenspezifisch erstellten Schulung gehen sämtliche Nutzungsrechte auf den Kunden über. Die zur Schulungserstellung eingesetzten Hilfsmittel (Autorentools) und zugehörigen Lizenzen verbleiben im Eigentum der Schweizer Gastronomiefernschule. Der Kunde hat zu keinem Zeitpunkt Anspruch darauf.
4.2 Workshops
Die Schweizer Gastronomiefernschule bietet Workshops zu bestimmten Themen an. Bei Bedarf werden die Lerninhalte in Abstimmung mit dem Kunden konkretisiert. Bei virtuellen Workshops sind die Teilnehmenden selbst dafür verantwortlich, dass sie eine funktionierende Internetverbindung, Kamera und Mikrofon haben. Eine Aufzeichnung des Workshops ist nicht gestattet.
4.3 Lizenzen
Durch den Kauf einer Lizenz für eine Standardschulung erwirbt der Kunde den Zugang zur LernZentrale und damit das Recht, mit dem System der LernZentrale Mitarbeitende zu schulen. Die Lizenzen sind einem Kunden zugeordnet und können ohne vorherige Einwilligung der Schweizer Gastronomiefernschule nicht abgetreten bzw. übertragen werden.
Lizenzen sind ab dem Vertragsschluss während 5 Jahren gültig. Eine Lizenz entspricht einer Schulung für einen Mitarbeitenden.
5 Haftung
Die Inhalte wurden mit Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Dennoch wird die Haftung im Rahmen des gesetzlich zulässigen vollständig ausgeschlossen. Die Schweizer Gastronomiefernschule haftet insbesondere nicht für Fehler (wie z.B. bei der Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit) in den Inhalten. Für externe Links in den Angeboten kann die Schweizer Gastronomiefernschule keine Gewähr übernehmen. Die Schweizer Gastronomiefernschule übernimmt keine Haftung für technische Ausfälle der LernZentrale.
Die LernZentrale und die Kurse der Schweizer Gastronomiefernschule sind auf aktuelle Software und Geräte optimiert.
6 Urheberrechte
Sämtliche Inhalte der Schweizer Gastronomiefernschule wie digitale Schulungen, Skripte, Drehbücher, Präsentationsunterlagen unterliegen dem Schweizer Urheberrecht. Das Kopieren, Vervielfältigen und Weiterreichen von Inhalten zu kommerziellen oder nicht kommerziellen Zwecken an Dritte ist ohne Einwilligung nicht gestattet. Es ist nicht gestattet, Inhalte ohne ausdrückliche Genehmigung der Schweizer Gastronomiefernschule auf anderen Plattformen als auf der LernZentrale der Schweizer Gastronomiefernschule zu verbreiten.
7 Kündigung
7.1 Kundenspezifische Schulungen
Bei kundenspezifischen Aufträgen ist eine schriftliche Kündigung grundsätzlich jederzeit möglich. Die bisher aufgelaufenen Kosten werden in Rechnung gestellt. Erfolgt eine Kündigung jedoch zur Unzeit, so ist der Kunde zum Ersatz des verursachten Schadens verpflichtet.
7.2 Workshops
Eine schriftliche Kündigung ohne Kostenfolge ist bis spätestens 30 Werktage vor der Durchführung möglich. Bei eingetroffenen Kündigungen 8 bis 29 Werktage vor dem Workshop werden 50 %, 0 bis 7 Tage vor dem Workshop werden 100 % des vereinbarten Betrags in Rechnung gestellt.
7.3 Lizenzen
Eine Rückerstattung von ungenutzten Lizenzen ist grundsätzlich nicht möglich.
8 Datenschutz
Für die Bearbeitung von Personendaten gilt die Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Bestandteil dieser AGB.
9 Teilungültigkeit und Vertragslücken
Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein sollten, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt. Die Parteien werden die ungültigen oder unwirksamen Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung sowie dem ursprünglich vereinbarten Vertragsgleichgewicht möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Version dieser AGB. Gerichtsstand ist Bern. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.
Stand Juni 2021